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StuB Nr. 16 vom Seite 611

Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014

Darstellungen und Überlegungen zur Besonderen Ausgleichsregelung

WP/StB Susanne Kolb und Christian Henn

Am hat der Bundestag das Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (EEG 2014) beschlossen . Das EEG 2014 ist zum in Kraft getreten. In einem früheren Beitrag wurden die Neuregelungen zur Besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen (BesAR) nach dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen vom (RegE BesAR 2014) im Vergleich zum EEG 2012 dargestellt und in einer abschließenden Synopse zusammengefasst. Der finale Gesetzestext unterscheidet sich nur in wenigen – wenn auch teilweise nicht unerheblichen – Punkten vom RegE BesAR 2014. Die Änderungen werden in diesem Beitrag dargestellt. Darüber hinaus wird schwerpunktmäßig die Regelungssystematik der Begrenzungshöhe und die höhere Bedeutung der Bruttowertschöpfung behandelt. Zudem wird die neu eingeführte Pflicht zur Prüfung der zugrunde liegenden Jahresabschlüsse dargestellt.

Kolb/Henn, Die Besondere Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen, StuB 2014 S. 408 NWB TAAAE-66106

Kernfragen
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Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014

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