5 vor Jahresabschluss
2. Aufl. 2014
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VII. Grundzüge des bürgerlichen Rechts und des Handels- und Gesellschaftsrechts
1. Grundlagen und Aufbau der Rechtsordnung
1.1 Bedeutung der europäischen Verträge, Richtlinien und Verordnungen
381 [i]Organe der EUDie Europäische Union ist kein historisch gewachsenes Staatsgebilde, sondern eine Rechtsgemeinschaft, auf die die einzelnen Mitgliedstaaten Kompetenzen übertragen haben. Diese Übertragung ist in Deutschland durch Art. 23 und 24 GG verankert. Die Organe der Europäischen Union sind:
Europäischer Rat
Der Europäische Rat repräsentiert die Regierungen der Mitgliedstaaten. Der Europäische Rat gibt der Union nach Art. 15 EU-Vertrag die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest. Er wird nicht gesetzgeberisch tätig.
Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat genannt) ist eines der zwei Legislativorgane der EU. Dieser wird gemäß Art. 16 EU-Vertrag gemeinsam mit dem Europäischen Parlament als Gesetzgeber tätig und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Zu seinen Aufgaben gehören die Festlegung der Politik und die Koordinierung nach Maßgabe der Verträge.
Europäisches Parlament
Das Europäische Parlament ist der zweite Teil der EU-Legisla...