5 vor Jahresabschluss
2. Aufl. 2014
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I. Grundzüge der Buchführung, Bilanzierung und Bewertung
1. Systematik der Rechnungslegungsvorschriften
1 [i]RechnungslegungUnter Rechnungslegung versteht man das Aufzeichnen und Dokumentieren der betrieblichen Vorgänge insbesondere für externe Zwecke. Die Daten, die für die Rechnungslegung benötigt werden, werden aus dem Rechnungswesen gewonnen und sind die Grundlage für die Handels- und Steuerbilanz. Diese wiederum sind Basis für die Besteuerung, die Ausschüttungsbemessung, die Finanzberichterstattung und die Jahresabschlussanalyse.
1.1 Gesetzliches Normenwerk
1.1.1 Handelsrechtliche Normen
2 [i]das Dritte Buch des HGBDie handelsrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung wurden letztmalig durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG, Inkrafttreten am ) grundlegend geändert und finden sich im Dritten Buch des HGB:
§§ 264 – 289a HGB: Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften
§§ 290 – 315a HGB: Vorschriften zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht
§§ 316 – 335b HGB: Vorschriften zur Prüfung, Offenlegung und zu Straf- und Bußgeldern
§§ 336 – 339 HGB: Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften
§§ 340 – 340o HGB: Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute
§§ –