Wolfgang Adomat

Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2013

2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77381-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64562-4

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Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2013

VI. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) Formular Anlage N

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit werden von Arbeitnehmern bezogen.

1. Arbeitnehmer

[i]Definitionen in § 1 LStDVArbeitnehmer sind nach § 1 Abs. 1 LStDV

  • Personen, die im öffentlichen oder privaten Dienst angestellt oder beschäftigt sind (gegenwärtiges Dienstverhältnis) oder waren (früheres Dienstverhältnis) und die aus diesem oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen.

  • Rechtsnachfolger, die aus dem früheren Dienstverhältnis ihres Rechtsvorgängers Arbeitslohn beziehen (z. B. Witwe hinsichtlich des Ruhe- oder Witwengeldes aus dem Arbeitsverhältnis ihres Ehemannes).

Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Angestellte oder Beschäftigte dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in der Beschäftigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist (§ 1 Abs. 2 LStDV).

Arbeitnehmer ist demnach nicht, wer Lieferungen und sonstige Leistungen innerhalb der von ihm selbstständig ausgeübten gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im Inland gegen Entgelt ausführt, soweit es sich um die Entgelte für diese Lieferungen ...