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Zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und bei Gebäudereinigungsleistungen
Präzisierung der geänderten Verwaltungsauffassung
[i]BMF, Schreiben vom 8. 5. 2014NWB XAAAE-63812Mit Urteil vom - V R 37/10 (BStBl 2014 II S. 128) hat der BFH die Verwaltungsauffassung verworfen, Bauträgergeschäfte seien als Bauleistungen in die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG einzubeziehen. Mit (BStBl 2014 I S. 233) hat die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung an die Rechtsprechung des BFH angepasst. Am NWB XAAAE-63812 hat das BMF ein neues [i]Becker, NWB 18/2014 S. 1348; Hammerl/Fietz, NWB 13/2014 S. 912; Schmidt, NWB 8/2014 S. 497Schreiben veröffentlicht, in dem auf Fragestellungen eingegangen wird, die im bisher nicht bzw. in anderer Weise behandelt wurden. Damit sind aber noch nicht alle Fragestellungen aufgearbeitet, die sich aus der geänderten Verwaltungsauffassung ergeben haben; ein weiteres BMF-Schreiben wird noch zur Frage des Vertrauensschutzes aufgrund der geänderten Rechtsprechung des BFH ergehen.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) sind aufrufbar:
Bauleistungen – Abgrenzungsfälle und Prüfschema für § 13b UStG zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft NWB NAAAB-22464
Steuerabzug bei Bauleistungen/Bauabzugsteuer – Formulare – NWB YAAAC-84594
Grundlagenbeitrag „Reverse-Charge-Verfahren“ NWB YAAAE-26319
infoCenter-Beitrag „...