Arbeitshilfe Juni 2015

Großräumige Arbeitsstätte aufgrund Verbindung von verschiedenen Werksgeländen durch firmeneigenes Schienennetz?

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Sind aneinandergrenzende Werksgelände, die sich über mehrere Stadtteile erstrecken und von zahlreichen öffentlichen Straßen durchzogen sind, die vom Arbeitnehmer (Lokomotiv-Rangierführer) mit der firmeneigenen Eisenbahn mit Hilfe betriebseigener Brücken und Tunnel über- bzw. unterquert werden, eine (großräumige) regelmäßige Arbeitsstätte?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB OAAAE-64116