BMF - IV D 3 - S 7155 a/07/10002 BStBl 2014 I S. 801

Umsatzsteuer; Steuerbefreiung der Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt (§ 4 Nr. 2, § 8 UStG) – Lieferungen von Luftfahrzeugen i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG und von Wasserfahrzeugen i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in Anwendung des , HFR S. 1016, Folgendes:

I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Abschnitt 8.1 Abs. 1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom (BStBl 2010 I S. 846), der zuletzt durch das , BStBl 2014 I S. 603, geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. Nach Satz 1 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:

    2Die Lieferung eines Wasserfahrzeuges im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG ist auch dann umsatzsteuerfrei, wenn die Lieferung an einen Unternehmer erfolgt, der das Wasserfahrzeuge zum Zweck der Überlassung an einen Betreiber eines Seeschiffes oder die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger zu deren ausschließlicher Nutzung erwirbt und diese Zweckbestimmung im Zeitpunkt der Lieferung endgültig feststeht und vom liefernden Unternehmer nachgewiesen wird (vgl. , HFR S. 1016).”

  2. Der bisherige Satz 2 wird neuer Satz 3 und wie folgt gefasst:

    3Die Steuerbefreiung kann sich nicht auf Umsätze auf den vorhergehenden Stufen erstrecken (vgl. bis , EuGHE I S. 8167, und , HFR S. 1 016).”

  3. Die bisherigen Sätze 3 bis 7 werden neue Sätze 4 bis 8.

II. Aufhebung eines BMF-Schreibens

Das , BStBl 2008 I S. 295, wird aufgehoben.

III. Anwendungsregelung

Die Regelungen dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

BMF v. - IV D 3 - S 7155 a/07/10002


Fundstelle(n):
BStBl 2014 I Seite 801
BB 2014 S. 918 Nr. 16
StBW 2014 S. 370 Nr. 10
UR 2014 S. 415 Nr. 10
UVR 2014 S. 168 Nr. 6
UAAAE-61360