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NWB Nr. 6 vom Seite 340

Einkommensteuerpauschalierung nach § 37b EStG nur in den Grenzen einkommensteuerbarer Einkünfte

BFH entscheidet erstmals zu § 37b EStG

Professor Dr. Stefan Schneider

[i]BFH, Urteil vom 16. 10. 2013 - VI R 52/11 NWB SAAAE-52617; Urteil vom 16. 10. 2013 - VI R 57/11 NWB CAAAE-52618; Urteil vom 16. 10. 2013 - VI R 78/12 NWB MAAAE-52619Der BFH hat erstmals mit drei Urteilen vom (VI R 52/11; VI R 57/11; VI R 78/12) zu der Rechtsgrundlage und zu den Grenzen der Steuerpauschalierung nach § 37b EStG entschieden. In der Entscheidung VI R 57/11 stellt der BFH klar, dass § 37b EStG – entgegen der Auffassung des BMF – nur solche betrieblich veranlassten Zuwendungen erfasst, die beim Empfänger dem Grunde nach zu einkommensteuerbaren und einkommensteuerpflichtigen Einkünften führen. § 37b EStG begründet danach insbesondere keine weitere eigenständige Einkunftsart, sondern stellt lediglich eine besondere pauschalierende Erhebungsform der Einkommensteuer zur Wahl. Die zweite Entscheidung (VI R 52/11) entwickelt diesen Grundsatz fort und erstreckt ihn einheitlich auch auf Geschenke i. S. des § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Deshalb erfasst dieser Pauschalierungstatbestand auch nur die Einkommensteuer, die durch Geschenke i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG entsteht, wenn und soweit der Empfänger dieser Geschenke dadurch Einkünfte i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit §§ 13 bis 24 EStG erzielt. Der BFH [i]Niermann, NWB 6/2014 S. 352bezieht dabei den Tatbestand des § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG auf alle Geschenke i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG, also insbesondere unabhängig davon, ...

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