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FG Köln Urteil v. - 13 K 3908/09 EFG 2014 S. 296 Nr. 4

Gesetze: EStG § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 1

Aufwendungen für Geschenke

Verlosung, Gewinnchance, EUR 35,00-Grenze

Leitsatz

Anschaffungskosten für fünf Kraftfahrzeuge, die anlässlich einer Jubiläumsfeier an Kunden verlost werden, sind als Aufwendungen für Geschenke i.S.v. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht als Betriebsausgabe abziehbar, wenn der Wert der in jedem aktivierten Los verkörperten Gewinnchance EUR 35,00 übersteigt. Der Wert der Loschance ergibt sich aus dem Gesamtgewinn, geteilt durch die aktivierten Lose.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BBK-KN Nr. -1 (Kosten einer Verlosung nicht abziehbar bei einem Loswert von durchschnittlich mehr als 35 €)
DB 2013 S. 16 Nr. 51
DStR 2014 S. 6 Nr. 43
DStRE 2015 S. 65 Nr. 2
DStZ 2014 S. 94 Nr. 4
EFG 2014 S. 296 Nr. 4
StBW 2014 S. 46 Nr. 2
YAAAE-52171

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FG Köln, Urteil v. 26.09.2013 - 13 K 3908/09

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