Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: Erledigungsgebühr
des beigeordneten Anwalts
Leitsatz
An der für die Erledigungsgebühr vorausgesetzten
besonderen auf die Erledigung gerichteten Mitwirkung des Anwalts
fehlt es, wenn die Einigung über die Abhilfe auf der Nachreichung
von bereits seit dem Einspruchsverfahren angeforderten Unterlagen
beruht (hier Belege über Kinderuntersuchungen und Reisen
in Kindergeldsache). Die Kosteneinigung beruht nicht auf einem besonderen
Entgegenkommen der Klägerseite, wenn mangels rechtzeitigen Vorbringens
für sie kein Kostenerstattungsanspruch in Betracht kam.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAE-50996
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 24.09.2013 - 3 KO 172/13
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