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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 525/12

Gesetze: ErbStG § 13a Abs. 1 Nr. 4c, ErbStG § 13c

Erbschaftsteuer und Erbauseinandersetzung – Freistellung des selbst genutzten Familienheims

Leitsatz

  1. Zur Steuerfreiheit des selbst genutzten Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG.

  2. § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 4 ErbStG enthält keine zeitliche Beschränkung für die Übertragung des erworbenen begünstigten Vermögens i.R. der Nachlassteilung durch den Erben auf einen Dritten.

  3. Daher verlangt die erbschaftsteuerliche Freistellung eines Familienheims und von vermietetem Grundvermögen im Falle der Erbauseinandersetzung nicht, dass diese zeitnah (innerhalb von sechs Monaten) erfolgt.

  4. Bei der Bestimmung der unverzüglichen Selbstnutzung des Familienheims ist auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen und u. a. zu berücksichtigen, ob eine - ggf. langwierige - Erbauseinandersetzung erfolgt.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2015 S. 10 Nr. 5
DStRE 2015 S. 212 Nr. 4
ErbBstg 2013 S. 276 Nr. 11
ErbStB 2014 S. 36 Nr. 2
KÖSDI 2013 S. 18646 Nr. 12
NWB-EV 2013 S. 360 Nr. 11
StBW 2014 S. 48 Nr. 2
UVR 2014 S. 140 Nr. 5
Ubg 2015 S. 172 Nr. 3
LAAAE-50149

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 26.09.2013 - 3 K 525/12

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