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OLG Frankfurt/M. Urteil v. - 15 U 92/12

Gesetze: BGB § 203; BGB § 211 S. 1; BGB § 212 Abs. 1; BGB § 425 Abs. 2; BGB § 1961; BGB § 2039; BGB § 2040; BGB § 2058; BGB § 2213 Abs. 1 S. 3; BGB § 2314; BGB § 2332 Abs. 3

Leitsatz

Leitsatz:

Im Rahmen des § 211 Satz 1 BGB ist im Falle mehrerer Erben nicht auf die Annahme der Erbschaft durch den letzten Erben, sondern auf die Annahme der Erbschaft durch den Miterben abzustellen, der im Einzelfall in Anspruch genommen wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAE-47187

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OLG Frankfurt/M., Urteil v. 03.09.2013 - 15 U 92/12

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