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FG Münster Urteil v. - 5 K 1768/10 U EFG 2013 S. 1890 Nr. 22

Gesetze: VO Nr. 282/2011 Art 11 Abs 2 UStG a.F. § 13b Abs 4 Satz 1

Umsatzsteuer

Inländischer Unternehmer, Ansässigkeit, Windrad als Zweigniederlassung

Leitsatz

Windräder stellen als ortsfeste Einrichtungen auch dann eine Zweigniederlassung i.S.v. § 13b Abs. 4 Satz 1 UStG a.F. dar, wenn bei den Windkraftanlagen kein eigenes Personal tätig ist. Die fehlende personelle Ausstattung wird in diesem Fall durch die stark ausgeprägte sachliche Ausstattung kompensiert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 1890 Nr. 22
QAAAE-47007

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FG Münster, Urteil v. 05.09.2013 - 5 K 1768/10 U

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