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FG Münster Urteil v. - 5 K 1768/10 U EFG 2013 S. 1890 Nr. 22

Gesetze: VO Nr. 282/2011 Art 11 Abs 2 UStG a.F. § 13b Abs 4 Satz 1

Umsatzsteuer

Inländischer Unternehmer, Ansässigkeit, Windrad als Zweigniederlassung

Leitsatz

Windräder stellen als ortsfeste Einrichtungen auch dann eine Zweigniederlassung i.S.v. § 13b Abs. 4 Satz 1 UStG a.F. dar, wenn bei den Windkraftanlagen kein eigenes Personal tätig ist. Die fehlende personelle Ausstattung wird in diesem Fall durch die stark ausgeprägte sachliche Ausstattung kompensiert.

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 1890 Nr. 22
QAAAE-47007

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FG Münster, Urteil v. 05.09.2013 - 5 K 1768/10 U

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