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NWB Nr. 43 vom Seite 3371

Bundesrat stimmt Energieeinsparverordnung nur mit Auflagen zu

[i]Bundesrat, PM 228/2013 vom 11. 10. 2013Zahlreiche Auflagen sollen u. a. die Transparenz der Angaben zum Energiebedarf von Gebäuden – z. B. in Immobilienanzeigen und Energieausweisen – für die Verbraucher erhöhen. Trotz der letztendlich erteilten Zustimmung machen die Länder sehr deutlich, dass sie die vorgelegte Verordnung in wesentlichen Punkten für unzureichend halten. Sie gebe kaum ausreichende Antworten auf die enormen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen, [i]Brinktrine/Hauer, NWB 3/2012 S. 210die der Energieverbrauch im Gebäudebereich aufwerfe. Allein durch die verschiedenen parallelen Energiesparvorschriften – Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – leide die Akzeptanz und Transparenz erheblich. Der Bundesrat sieht daher die dringende Notwendigkeit, erhebliche Vereinfachungen in diesem Bereich zu erreichen und fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich mit den Ländern eine grundlegende Überarbeitung der entsprechenden Vorschriften anzugehen. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass es zum Gelingen der Energiewende notwendig ist, die Förderprogramme zur Gebäudemodernisierung mit 2 Mrd. € jährlich ...

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