Praxis-Leitfaden Jahresabschluss
2. Aufl. 2013
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II. Grundlagen der Abschlusserstellung
1. Bestandteile des Jahresabschlusses
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Bilanz ▶ Informationsfunktion ▶ Rechenschaftsfunktion ▶ Sicherungsfunktion ▶ Ermittlungsfunktion ▶ Dokumentationsfunktion | Gewinn- und Verlustrechnung Hier werden alle Erfolgskonten erfasst; es ist eine Darstellung der Einnahmen und der Ausgaben. |
2. Wirtschaftsjahr und Bilanzstichtag
Die Gewinnermittlung wird über eine bestimmte Periode zu einem bestimmten Bilanzstichtag durchgeführt. Von den Begriffen her nennt man die Periode handelsrechtlich Geschäftsjahr und steuerrechtlich Wirtschaftsjahr.
Handelsrechtlich bestimmt § 242 Abs. 1 HGB das der Kaufmann für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz zu erstellen hat. Gem. § 240 Abs. 2 HGB darf das Geschäftsjahr einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein Zeitraum von weniger als 12 Monaten (z. B. bei Betriebseröffnung oder Betriebsaufgabe) möglich ist.
Steuerrechtlich ist auf Grund der Maßgeblichkeit des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG der handelsrechtliche Bilanzierungsstichtag zu übernehmen. Der Begriff „Bilanzstichtag“ wird im Einkommensteuergesetz nicht ausdrücklich definiert.
Mit Rumpfwirtschaftsjahr bezeichnet man einen Gewinnermittlungszeitraum von weniger als 12 Monaten. Am häufigsten...