Wolfgang Adomat

Praxis-Leitfaden Jahresabschluss

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-482-64062-9

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Praxis-Leitfaden Jahresabschluss (2. Auflage)

IX. Einnahmen-Überschussrechnung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist eine vereinfachte Form der Bilanzerstellung.

1. Berechtigter Personenkreis (Steuerrechtlich)

Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Erleichterung ist gem. § 4 Abs. 3 EStG:

  • Der Steuerpflichtige erzielt Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (siehe § 18 EStG).

  • Der Steuerpflichtige erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, hat aber nicht mehr als 500.000 € Umsatz und nicht mehr als 50.000 € Gewinn erzielt.

  • Werden diese Grenzen in einem Jahr überschritten, dann wird der Übergang zur Bilanz erst nach Aufforderung durch das zuständige Finanzamt erforderlich (dann zum 01. 01. des Folgejahres).

  • Es gibt keine andere Verpflichtung (z. B. Eintragung im Handelsregister) für die Führung von Büchern.

Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften unterliegen – ohne Prüfung der Größenmerkmale – immer den allgemeinen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches.

Steuerpflichtige Unternehmer, die weder nach steuerrechtlichen oder handelsrechtlichen Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen, können dies freiwillig tun. Insoweit haben sie ein Wahlrecht, ob sie eine 4/3 Ermittlung oder Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG durchführen wollen. Mit Abgabe der EÜR oder Bilanz...