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FG Saarland 07.12.1999 1 K 130/99

Abgabenordnung; | Pfändungsschutz über die Pfändungsfreigrenzen hinaus (§ 319 AO; § 850f ZPO)

Der allein stehende Kl. bezog Arbeitslosengeld, von dem das FA den über die Pfändungsfreigrenze hinausgehenden Betrag gepfändet hatte. Der Kl. beantragte daraufhin Pfändungsschutz nach § 850f ZPO, weil ihm infolge der Belastung mit monatlicher Wohnungsmiete von rd. 1000 DM für seine 3 Zimmer/Küche/Bad-Wohnung nur noch etwa 200 DM zum Leben verblieben. Das FG wies die Klage mit der Begründung ab, dem Kl. sei es zuzumuten, durch die Anmietung einer preisgünstigeren Wohnung die Differenz zwischen Miete und pfändungsfreiem Betrag zu vergrößern ().

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