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Reform des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens
Gesetz durch Bundestag verabschiedet
Der Deutsche Bundestag hat am das Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs verabschiedet. Hauptzweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere für kleinere Unternehmen Erleichterungen hinsichtlich des Ordnungsgeldverfahrens nach §§ 335 f. HGB zu schaffen. Damit stehen etwas mehr als sechs Monate nach Verabschiedung des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG), das zum Ziel hatte, sehr kleine Kapitalgesellschaften hinsichtlich der Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften zu entlasten, erneut kleine Unternehmen im Fokus des Gesetzgebers. Die Autoren geben einen Überblick über die Reform des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens und die voraussichtlichen Neuerungen .
Zwirner/Busch/Froschhammer, Reform des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens, StuB 2013 S. 380NWB NAAAE-35772
Mit dem Gesetz zur Änderung des HGB bezweckt der deutsche Gesetzgeber eine Modernisierung des Ordnungsgeldverfahrens.
Die zentrale Neuerung der Gesetzesreform stellt die Senkung der Höhe der Mindestordnungsgelder für Kleinstkapitalgesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften dar.
Des Weiteren wurde in das HGB ein Recht auf Wiedereinsetzung ...