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NWB Nr. 32 vom Seite 2534

Kaufmännische Gutschrift vs. umsatzsteuerliche Gutschrift

Kann die Bezeichnung „Gutschrift” den kaufmännischen Abrechnungsbetrieb verändern?

Jochen Rathke und Lutz Ritter

[i]Huschens, NWB 27/2013 S. 2132; Langer/Hammerl, NWB 17/2013 S. 1278Da die Umsatzsteuer sehr formalistisch ausgeprägt ist, kann jeder mitunter noch so kleine Fehler schädlich sein und letztlich zu einer ungewollten Steuerschuld oder zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen. Der Gesetzgeber hat zuletzt mit dem AmtshilfeRLUmsG in die Umsatzsteuer erneut eingegriffen und dabei die Gutschrift zur Rechnungspflichtangabe gekürt. In Fällen der kaufmännischen Gutschrift beschränkt sich das fachliche Echo lediglich auf den Hinweis einer möglichen Steuerschuld des Gutschriftenempfängers nach § 14c UStG. Dass dies jedoch nicht zwingend ist, wird nachfolgend aufgezeigt. Zudem widmet sich der Beitrag der korrespondierend im Raum stehenden Korrektur der Umsatzsteuer beim Aussteller.

Arbeitshilfen:

In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB ZAAAE-39799 das Mandanten-Merkblatt „Rechnung – das muss drinstehen” sowie unter der NWB DokID NWB VAAAD-55451 das Mandanten-Merkblatt „Rechnungen und Vorsteuerabzug” aufrufbar. Unter der NWB DokID NWB KAAAC-40697 kann der infoCenter-Beitrag „Rechnungen und Gutschriften” aufgerufen werden.

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Kaufmännische Gutschrift vs. umsatzsteuerliche Gutschrift

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