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Kaufmännische Gutschrift vs. umsatzsteuerliche Gutschrift
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAE-41725 Die Umsatzsteuer ist ein stetiges Thema in Betriebsprüfungen. Die oft strengen Formalien führen zu vielen Diskussionen. Zuletzt mit dem AmtshilfeRLUmsG hat der Gesetzgeber das Umsatzsteuergesetz erneut geändert. Hinzugekommen ist der Begriff der „Gutschrift” als Rechnungspflichtangabe. Aufgrund dessen ist die Diskussion aufgekommen, ob für kaufmännische Gutschriften, mithin Storno und Nachlass, die oftmals als Gutschrift bezeichnet werden, Risiken hinsichtlich Vorsteuerabzug oder ungewollter Steuerschuld entstehen.
Ausführlicher Beitrag s..
Kaufmann vs. UStG – der Unterschied
[i]Gutschrift: entweder Rückvergütung oder umgekehrte RechnungsstellungDie kaufmännische Gutschrift beschreibt im Wesentlichen eine (Teil-)Rückvergütung eines vorangegangenen Umsatzes. Der tatsächliche finanzielle Aufwand des zahlenden Leistungsempfängers wird dadurch gemindert. Hingegen versteht das Umsatzsteuergesetz unter der Gutschrift die bloße Rechnungsstellung durch den Leistungsempfänger. Für diesen tritt keine Entlastung ein, sondern es wird lediglich der klassische Abrechnungsbetrieb umgekehrt.
Bezeichnung als Entscheidungskriterium?
[i] Huschens, NWB 27/2013 S. 2132; Langer/Hammerl, NWB 17/2013 S. 1278Mit § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 UStG wird die Bezeichnung „Gutschrift” zu einer Pflichtangabe im...