Werden die Beiträge zum ärztlichen Versorgungswerk in den von einer Steuerberatergesellschaft erstellten Einkommensteuererklärungen
doppelt erfasst, indem der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerbeitrag an die berufständische Versorgungseinrichtung laut Lohnsteuerbescheinigung
sowie die Summe beider Beiträge nochmals als Beiträge zu freiwilligen Versicherungen angegeben werden, ist das FA trotz Vorlage
der Bescheinigung des Versorgungswerks nicht an der Änderung der Einkommensteuerbescheide nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO
aus Vertrauensschutzgründen gehindert, wenn die Pflichtverletzung des Steuerpflichtigen gegenüber der Ermittlungspflichtverletzung
des FA –wegen fehlender Aufklärung trotz widersprüchlicher Eintragungen– überwiegt (nachfolgend , zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; entgegen ).
Tatbestand
Fundstelle(n): KAAAE-40892
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Sächsisches FG, Beschluss v. 29.01.2012 - 1 V 1004/12
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