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Umfangreiche Angabepflichten zum impairment-Test gem. IAS 36
Berücksichtigung der Neuerungen durch IFRS 13 und der Änderungen an IAS 36 vom 29. 5. 2013
Nach IAS 36 ist zwischen einem ereignisbezogenen und einem obligatorischen impairment-Test zu unterscheiden, wobei Letzterer jährlich verpflichtend durchzuführen ist. Bei zahlungsmittelgenerierten Einheiten (ZGE) mit zugeordnetem Geschäfts- oder Firmenwert bzw. mit zugeordneten immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer sind umfangreiche Angabepflichten zu beachten, auch wenn keine Wertminderung bzw. Wertaufholung vorliegt. Liegt eine Wertminderung bzw. eine Wertaufholung vor, sind umfassende Angaben diesbezüglich im Anhang vorzunehmen. Die Anhangangaben zum impairment-Test nach IAS 36 gehören auch aktuell wieder zu den Prüfungsschwerpunkten der DPR.
Theile/Pawelzik, Auswirkungen von IFRS 13 auf den impairment-Test nach IAS 36, NWB EAAAE-12858
Der impairment-Test erfordert umfangreiche Anhangangaben, welche aktuell durch IFRS 13 und durch die Änderungen an IAS 36 vom – insbesondere hinsichtlich Angaben zum Nettoveräußerungswert – angepasst werden.
Für ZGE mit zugeordnetem Geschäfts- oder Firmenwert bzw. mit zugeordneten immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer sind – auch wenn keine Wertminderung ...