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NWB direkt Nr. 28 vom Seite 732

Die „Anti-RETT-Blocker”-Regelung des § 1 Abs. 3a GrEStG

Dr. Tibor Schober und Nicole Kuhnke

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAE-39655 In der Vergangenheit wurde vermehrt auf die Nutzung sog. RETT-Blocker-Strukturen bei Immobilientransaktionen zurückgegriffen, weil mit relativ geringem Planungsaufwand Erwerbsstrukturen gefunden werden konnten, in welchen Grunderwerbsteuertatbestände nicht ausgelöst wurden. Diese Möglichkeiten der Gestaltung und die damit verbundene Ersparnis von Grunderwerbsteuer sind seit dem so nicht mehr möglich. Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde ein neuer Abs. 3a in § 1 GrEStG eingefügt. Der Gesetzgeber hat den Anwendungsbereich des Grunderwerbsteuerrechts hierdurch erheblich erweitert. In Zukunft werden von der Regelung des § 1 Abs. 3a GrEStG nicht nur Transaktionen mit sog. RETT-Blocker-Strukturen betroffen, sondern ebenfalls eine Vielzahl von betriebswirtschaftlich notwendigen Umstrukturierungsmaßnahmen.

Ausführlicher Beitrag.

Tatbestandsmerkmale des § 1 Abs. 3a GrEStG

[i]Summe der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen am Kapital oder VermögenDie neue Norm führt Begrifflichkeiten in das Grunderwerbsteuerrecht ein, die das Grunderwerbsteuergesetz in dieser Form bisher nicht kennt. Mit dem Tatbestandsmerkmal der „wirtschaftlichen Beteiligung” wird eine eigene Legaldefinition und nicht nur eine Berechnungsmo...

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