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Die „Anti-RETT-Blocker”-Regelung des § 1 Abs. 3a GrEStG
Anmerkungen, Probleme und Zweifelsfragen zum neuen Grunderwerbsteuertatbestand
Die Möglichkeit für Immobilienunternehmen, durch Anteilstausch über sog. RETT-Blocker (Real Estate Transfer Tax-Blocker) die Grunderwerbsteuer zu vermeiden, wurde mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz durch die Einführung eines neuen Steuertatbestands in § 1 Abs. 3a GrEStG eingeschränkt. Die Auswirkungen, die diese Einschränkung mit sich bringt, werden deutlich, wenn man sich vor Augen hält, dass in den letzten 15 Jahren der Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % auf zum Teil 4 % bis 5,5 % gestiegen ist. Das Land Schleswig-Holstein hat eine Erhöhung des Steuersatzes auf 6,5 % angekündigt. Diese Erhöhung um absolut 3 % bedeutet, verglichen zum Ausgangswert von 3,5 %, eine Heraufsetzung um ca. 85 % relativ. Für eine Übertragung von mittelgroßen Geschäftsimmobilien (Hotelgebäude, Bürogebäude etc.) im Wert von 20 Mio. bis 50 Mio. € führt die Mehrbelastung von 1,5 % (5 % - 3,5 %) zu einer absoluten Steuermehrbelastung von 300.000 € bis 750.000 €.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) kann unter der NWB DokID NWB EAAAB-14435 der infoCenter-Beitrag „Grunderwerbsteuer” aufgerufen werden. Eine Übersicht über die aktuellen Grunderwerbsteuersätze kann unter...