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Umsatzrealisation bei wirtschaftlicher Lohnveredelung
I. Sachverhalt
Die F AG produziert in 01 Flansche für 70 Mio € (Herstel-lungskosten). Sämtliche Flansche werden noch in 01 für 100 Mio € an die G GmbH veräußert und von dieser galvanisiert. Nach Galvanisierung werden die Flansche aufgrund einer schon bei Lieferung an die G nach Menge und Preis fixierten Rückkaufsvereinbarung an die F für 110 Mio € zurückgeliefert. 50 % der galvanisierten Flansche veräußert die F bis zum für 60 Mio € an diverse Kunden. Die andere Hälfte befindet sich zum Bilanzstichtag noch auf Lager.
Die F AG erfasste die Vorgänge in ihrer nach Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) gegliederten GuV wie folgt:
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Umsatzerlöse (100 Mio € + 60 Mio
€) | 160 Mio € |
- Umsatzkosten (70 Mio € + 55 Mio
€) | - 125 Mio
€ |
= Bruttoergebnis | 35 Mio € |
II. Fragestellung
Hat die F die Umsatzerlöse (sowie Umsatzkosten und Bruttoergebnis) zutreffend ausgewiesen?
III. Lösungshinweise
1. Risikominimierungsthese
Nach der zur Auslegung von § 252 HGB ergangenen Rechtsprechung des BFH sind Erlöse aus einem Verkauf zu realisieren, wenn beim Veräußerer nur noch die „geringen und überschaubaren Risiken” des Zahlungseingangs und der Gewährleistung verbleiben .
Die Vor...