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PiR Nr. 3 vom Seite 69

Bilanzierung von Anlageunternehmen (investment entities)

Änderung von IFRS 10 „Konzernabschlüsse”

Dr. Dieter Christian
Kernaussagen
  • Das Vorliegen eines Anlageunternehmens wird primär anhand dreier kumulativ zu erfüllender Definitionskriterien beurteilt: der Anlagemanagementleistungen, dem Geschäftszweck und dem beizulegenden Zeitwert.

  • Im Konzernabschluss von Anlageunternehmen werden dessen Tochterunternehmen nicht vollkonsolidiert, sondern gem. IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.

  • Im Gegensatz dazu muss eine Nicht-Anlage-Mutter alle Unternehmen, die sie beherrscht, konsolidieren. Daraus resultiert eine geringe praktische Bedeutung der neuen Vorschriften. Die Ausnahme gilt somit nicht für den Konzernabschluss von in Anlagetätigkeiten involvierten Bank- oder Versicherungskonzernen, gleichwohl werden sich die neuen Vorschriften auf die Konzernabschlüsse einiger Fonds auswirken.

IFRS 10 „Konzernabschlüsse” wurde vom IASB im Mai 2011 verabschiedet und von der EU im Dezember 2012 übernommen. Dieser enthält in erster Linie umfangreiche Neuregelungen zum Konsolidierungskreis, d. h. zur Frage, wann eine Beherrschung und somit ein vollzukonsolidierendes Tochterunternehmen vorliegt . Der neue Standard ist bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr l...

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