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NWB direkt Nr. 8 vom Seite 167

Mahlzeiten an Arbeitnehmer richtig abrechnen

Jutta Liess

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAE-29308 Gewähren oder erstatten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Mahlzeiten, gilt es Fragen nach der Steuerpflicht, Bewertung, Bedeutung von Zuzahlungen, Anwendung von Steuerbefreiungen und Pauschalierungsmöglichkeiten richtig zu beantworten.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Mahlzeiten im Betrieb

[i]Grds. Versteuerung mit SachbezugswertenUnentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten (auch über Essensmarken) sind grundsätzlich mit den amtlichen Sachbezugswerten (Mittag- oder Abendessen je 2,93 €, Frühstück 1,60 €) zu versteuern. Ohne arbeitsvertraglichen Anspruch ist eine Lohnsteuerpauschalierung mit 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und pauschaler Kirchensteuer möglich, Sozialabgaben fallen dann nicht an. Bei der Sachbezugsbewertung sind weder die Freigrenze von monatlich 44 € noch der Rabattfreibetrag von jährlich 1.080 € anwendbar. Ausnahmen gelten für Arbeitnehmer in Gastronomiebetrieben.

[i]Zuzahlungen mindern geldwerten VorteilZuzahlungen mindern den geldwerten Vorteil, dazu zählen auch selbst bezahlte Getränke, die zu den Mahlzeiten eingenommen werden. Betragen die Zuzahlungen oder ein entsprechender Lohneinbehalt mindestens den Sachbezugswert, entfällt die Besteuerungsproblematik. Bei unterschiedlich teuren Sp...

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