Darlehen eines zwar wesentlich i. S. d.
§ 17 Abs. 1 EStG aber
nur mit 10% beteiligten Gesellschafters kein funktionales Eigenkapital nach §
32a Abs. 3 S.
GmbHG a. F.
Leitsatz
Der insolvenzbedingte Ausfall des von
einem mit 10 % beteiligten, nicht geschäftsführenden GmbH-Gesellschafter
gewährten Darlehens führt – anders als die Aufwendungen für den
Anteilserwerb – nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten gem. § 17 Abs.
4 i. V. m. Abs. 2
EStG. Die gesellschaftsrechtlichen
Eigenkapitalersatzregeln, die bis zum Inkrafttreten des MoMiG zum
anzuwenden waren, verlangen nach § 32a Abs. 3 S. 2
GmbHG a. F. eine mehr als 10 %ige
Beteiligung, um ein Darlehen als eigenkapitalersetzend anzusehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GmbH-StB 2013 S. 139 Nr. 5 GmbHR 2013 S. 276 Nr. 5 UAAAE-29122
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FG des Saarlandes, Urteil v. 16.08.2012 - 2 K 1247/10
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