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StuB 2/2013 S. 69

Bildung einer Ansparrücklage nicht möglich, wenn die Konkretisierung der beabsichtigten Investition bei Abgabe der Steuererklärung fehlt

(1) Die Bildung einer Ansparrücklage setzt gem. NWB MAAAE-19704 die hinreichende Konkretisierung der geplanten Investition bei Abgabe der Steuererklärung bzw. Gewinnermittlung voraus. (2) Die Bezeichnung „Inventar für eine Gastwirtschaft” ist nicht ausreichend, um eine Investitionsabsicht zu konkretisieren. (3) Beim Begriff „Inventar” handelt es sich um eine Sammelbezeichnung, die kei- nen Rückschluss auf eines oder mehrere Wirtschaftsgüter zulässt, so dass in einem späteren Investitionsjahr nicht festgestellt werden kann, ob eine vorgenommene Investition derjenigen entspricht, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wurde (Bezug: § 7g Abs. 3, § 7g Abs. 6, § 4 Abs. 3 EStG 2006).

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