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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 13 K 3836/09 EFG 2012 S. 2275 Nr. 24

Gesetze: EStG 2006 § 7g Abs. 3, EStG 2006 § 7g Abs. 6, EStG 2006 § 4 Abs. 3

Bildung einer Ansparrücklage nicht möglich, wenn die Konkretisierung der beabsichtigten Investition bei Abgabe der Steuererklärung fehlt

Leitsatz

1. Die Bildung einer Ansparrücklage setzt die hinreichende Konkretisierung der geplanten Investition bei Abgabe der Steuererklärung bzw. Gewinnermittlung voraus.

2. Die Bezeichnung „Inventar für eine Gastwirschaft” ist nicht ausreichend, um eine Investitionsabsicht zu konkretisieren.

3. Beim Begriff „Inventar” handelt es sich um eine Sammelbezeichnung, die keinen Rückschluss auf eines oder mehrere Wirtschaftsgüter zulässt, so dass in einem späteren Investitionsjahr nicht festgestellt werden kann, ob eine vorgenommene Investition derjenigen entspricht, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wurde.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 2275 Nr. 24
NWB-Eilnachricht Nr. 45/2012 S. 3594
StuB-Bilanzreport Nr. 2/2013 S. 69
StuB-Bilanzreport Nr. 21/2012 S. 839
MAAAE-19704

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 06.09.2012 - 13 K 3836/09

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