Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung: Abstraktes Aufklärungsbedürfnis i.S.v. § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO bei hohen Einkünften
aus nichtselbständiger Arbeit
Leitsatz
Allein aus dem Vorliegen außerordentlich hoher Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit kann ohne das Bestehen von weiteren
Unstimmigkeiten – beispielsweise wegen des Missverhältnisses zu erklärten Kapitaleinkünften in geringer Höhe – ein abstraktes
Aufklärungsbedürfnis i.S.v. § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO nicht abgeleitet werden.
In der Anordnung der Außenprüfung, um das Verhältnis der tatsächlich vereinnahmten Miete zur ortsüblichen Miete bei der Vermietung
an nahe Angehörige zu ermitteln, liegt ein Ermessensfehlgebrauch, wenn nicht begründet wird, dass die erforderliche Aufklärung
nicht wie in vergleichbaren Fällen durch Maßnahmen der Einzelermittlung im Sinne der §§ 88 ff. AO erreicht werden kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): KAAAE-25784
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 11.03.2010 - 8 K 3756/08 AO
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