Kinder im Steuerrecht
3. Aufl. 2013
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V. Vorläufige Steuerfestsetzungen im Zusammenhang mit Kindern
2921Das BMF gibt laufend einen sog. Vorläufigkeitskatalog heraus. Die in diesem Katalog aufgeführten Punkte werden in den ergehenden Steuerbescheiden als vorläufig im Hinblick auf anhängige Musterverfahren angesehen. Insoweit erspart sich der Bürger, einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen zu müssen. Bei positivem Ausgang der anhängigen Musterverfahren ändert das Finanzamt dann automatisch den Steuerbescheid.
2922Nahezu alle acht Punkte des aktuellen Vorläufigkeitskatalogs betreffen direkt oder indirekt auch die steuerliche Behandlung von Kindern.
2923Festsetzungen der Einkommensteuer sind hinsichtlich folgender Punkte vorläufig vorzunehmen:
Beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten,
Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben (Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom , BGBl I S. 3682),
Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen für Veranlagungszeiträume bis 2009,
Nichtabziehbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG
Besteuerung der Einkünfte aus Leibrenten im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG für Veranlagungszeiträume ab...