Kinder im Steuerrecht
3. Aufl. 2013
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Vorwort
Der Fiskus wirft schon direkt nach der Geburt des Kindes einen Blick auf den neuen Erdenbürger, obwohl noch gar nicht sicher ist, ob dieser jemals Steuerzahler werden wird. Steueridentifikationsnummern werden vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. Die persönliche lebenslange Steuernummer besteht aus elf Ziffern, die Namen, Anschrift, Geschlecht, Geburtstag und -ort sowie das zuständige Finanzamt (verschlüsselt) abbilden. Die Identifikationsnummer ersetzt die herkömmliche Steuernummer und die sog. eTIN.
Bis es klar ist, dass der neue Erdenbürger wirklich zum Steuerpflichtigen wird, sind erst einmal die Eltern am Zuge, die kindbedingten Vergünstigungen und Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
In ca. 40 % aller abgegebenen bzw. übermittelten Steuererklärungen werden Angaben zu Kindern gemacht. Bei einer so hohen Zahl an Steuererklärungen mit beigefügter Anlage Kind ist es verständlich, dass das Thema „Kinder im Steuerrecht„ einen immer breiter werdenden Raum in der Steuer- und Rechtsberatung und dementsprechend auch in der Rechtsprechung einnimmt.
Seitdem der Familienleistungsausgleich im Einkommensteuergesetz mit den beiden Komponenten Kinderfreibetrag und Kindergeld und dem dualen Syst...