Fahrtkostenabzug für Schulbesuche und Arbeitseinsätze im Rahmen
eines Ausbildungsdienstverhältnisses – Arbeits- und Ausbildungsstelle als
regelmäßige Arbeitsstätte
Leitsatz
Fallen im Rahmen eines
Ausbildungsdienstverhältnisses als Krankenpflegerin Arbeits- und
Ausbildungsstelle zusammen, unterliegen die Wegekosten für die dort
stattfindenden Schulbesuche und Arbeitseinsätze der Abzugsbeschränkung für
Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte.
Das Kriterium der zeitlichen
Befristung des Ausbildungsdienstverhältnisses rechtfertigt nur dann den
unbeschränkten Werbungskostenabzug der Fahrtkosten nach Dienstreisegrundsätzen,
wenn es sich um eine arbeitgeberfremde Bildungseinrichtung handelt (Abgrenzung
zu den BFH-Urteilen vom VI R 44/10, BFHE 236, 431, BFH/NV 2012, 854,
und VI R 42/11, BFHE 236, 439, BFH/NV 2012, 856).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 130 Nr. 2 JAAAE-24367
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.10.2012 - 14 K 1173/11 Kg
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