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IWB Nr. 20 vom Seite 761

Dual Consolidated Loss Rules nach der Philips Electronics-Entscheidung

Dr. Alexander Linn und Stefan Müller

Aus Sorge, Gruppenbesteuerungssysteme könnten Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnen, Verluste sowohl im Inland als auch in einem anderen Staat nutzen, haben einige Staaten sog. Dual Consolidated Loss Rules eingeführt. Die deutsche Regelung in § 14 Abs. 1 Nr. 5 KStG, die bislang kaum praktische Wirksamkeit entwickelte, soll nach einem jüngst gefassten Kabinettsbeschluss im Zuge der Zulassung von Organgesellschaften mit ausländischem Satzungssitz überarbeitet und in ihrem Anwendungsbereich ausgeweitet werden. Gleichzeitig kommt die Regelung unter Druck, denn der EuGH hat das britische Pendant zu § 14 Abs. 1 Nr. 5 KStG in seinem Urteil vom in der Rs. Philips Electronics für unionsrechtswidrig erklärt.

I. Einleitung

[i]Wirkung einer Dual Consolidated Loss Rule Dual Consolidated Loss Rules zeichnen sich dadurch aus, dass sie die Berücksichtigung von Verlusten in einem Gruppenbesteuerungssystem verhindern sollen, wenn diese Verluste auch in einem anderen Staat genutzt werden können.

[i]Zu Cross Border Organschaften s. Gosch, IWB 19/2012 S. 694 An sich verhindern schon die Tatbestandsvoraussetzungen von Gruppenbesteuerungssystemen weitgehend die Nutzung ausländischer Verluste. So können in Deutschland i. d. R. nur ansässige Steuerpflichtige Teil einer Organschaft sein und darüber h...

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