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Über Cross Border-Organschaften
Abkehr des BFH vom strikten Inlandsbezug
Es wird in Deutschland derzeit viel über eine Reform der Organschaftsbesteuerung debattiert. Allerlei Vorschläge werden unterbreitet, Arbeitsgruppen finden sich zusammen usw. An sich ist – oder besser war – man sich darüber einig: Man will (oder wollte) reformieren. Man will (oder wollte) den Konzernen erleichterte steuerliche Bedingungen anbieten. Doch eines steht dem Ganzen entgegen: Dem Vorhaben droht eine grenzüberschreitende Öffnung. Und die will man vermeiden oder, wenn sie denn doch unabwendbar sein sollte, dann jedenfalls auf ein Unvermeidliches beschränken. Befürchtet wird anderweitig ein milliardenschwerer Abgang von Besteuerungssubstrat oder ein milliardenschwerer Import von Auslandsverlusten, was haushalterisch aus verständlichen Gründen beiderseits als ein Fiasko begriffen wird. Also sind alle Reformvorhaben einmal mehr und vorerst auf Eis gelegt worden. Das soll nicht hindern, den einen oder den anderen Aspekt zu präsentieren und zu debattieren. Wo genau liegen die Probleme? Lassen sie sich schultern? Oder heißt es tatsächlich die Waffen zu strecken und womöglich nicht nur auf die Reform zu verzichten, vielmehr sogar hinter den gegenwä...