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NWB direkt Nr. 43 vom Seite 1118

„Vereinfachungen” beim Elterngeld durch neue (steuerliche) Pauschalberechnungen und finanzielle Folgen

Dr. Andy Schmidt

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAE-19766 Beim Elterngeld wird es für Kinder, die ab dem geboren werden, durch das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs vom (BGBl 2012 I S. 1878) einige wichtige Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geben. Der Gesetzgeber will vor allem Vereinfachungen bei der Ermittlung des für das Elterngeld maßgeblichen Erwerbseinkommens erreichen. Ziel ist es, die Verwaltung zu entlasten, um dadurch eine schnellere Bearbeitung der Elterngeldanträge zu ermöglichen. Da die Berechnung zum Teil nicht mehr individuell, sondern pauschaliert erfolgt, ergeben sich insbesondere steuerrechtliche Änderungen. Diese wirken sich teilweise negativ für die Berechnung des Nettoeinkommens gegenüber der alten Gesetzeslage aus. Das monatlich ausgezahlte Elterngeld kann somit in vielen Fällen geringer ausfallen als noch 2012.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Keine Änderung bei Prozentsätzen und zahlenmäßigen Beträgen

[i]Keine Änderung bei der HöheDas Elterngeld ist unverändert eine dynamische Leistung, die an das bisher erzielte Erwerbseinkommen anknüpft. Es ersetzt 65 % bis 67 % des nach der Geburt wegfallenden Erwerbseinkommens in Höhe von mindestens 300 € und maximal 1.800 €.

Ziel des G...

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