BZSt - St II 2 – S 2280 PB/12/00013 BStBl 2012 I S. 645

Familienleistungsausgleich; Start des Authentifizierungsverfahrens für Familienkassen

Bezug: BStBl 2012 I S. 116

Die Fachaufsicht über den Familienleistungsausgleich im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat mit Weisung vom die Einführung eines verbindlichen Authentifizierungsverfahrens für Familienkassen angekündigt.

Die Anmeldeplattform steht ab im Internet zur Verfügung.

Festsetzende Familienkassen und Arbeitgeber/Familienkassen mit eigenem Kindergeldabzug im Lohnsteuer-Anmeldeverfahren sind zur Teilnahme am Verfahren verpflichtet.

Sie werden aufgefordert, sich

bis zum

auf der Internet-Plattform des BZSt (www.bzst.bund.de Steuern National – Kindergeld (Fachaufsicht) – Familienkassen – Formulare – Authentifizierungsverfahren für Familienkassen – Anmeldeverfahren) anzumelden.

In der Eingabemaske des Internetformulars werden neben den Stammdaten der Familienkasse (u. a. Adressdaten, Rechtsform, Betriebsnummer, Steuernummer) auch Angaben zur Tätigkeit der Familienkasse abgefragt.

Nach Anmeldung und Prüfung Ihrer Angaben durch das BZSt erhalten festsetzende Familienkassen voraussichtlich ab dem IV. Quartal 2012 einen 11-stelligen Familienkassenschlüssel, der zur Teilnahme an weiteren steuerlichen Verfahren berechtigt.

Für die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Familienkasse des öffentlichen Dienstes der BA stellt das BZSt die Anmeldung sicher. Eine gesonderte Anmeldung ist insoweit nicht erforderlich.

Für Rückfragen steht Ihnen die Hotline

02 28/4 06-21 00

zur Verfügung.

BZSt v. - St II 2 – S 2280 PB/12/00013

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Fundstelle(n):
BStBl 2012 I Seite 645
SAAAE-14537