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NWB Nr. 30 vom Seite 2453

Ferienjob kann Anspruch auf Kindergeld gefährden

[i]Bering/Friedenberger, NWB 4/2012 S. 278Viele Auszubildende oder Studenten nutzen die Ferienzeit oder die vorlesungsfreien Wochen dazu, ihren Geldbeutel aufzubessern. Allerdings kann sich allzu viel Fleiß beim Kindergeld leider negativ auswirken, warnt der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV; Pressemitteilung vom ). Zwar hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab 2012 die vormalige [i]Nach Abschluss erste Berufsausbildung/Erststudium: zeitliche Beschränkung 20 Stunden pro WocheHinzuverdienstgrenze von zuletzt 8.004 € beim volljährigen Nachwuchs gestrichen (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a. F.). Diejenigen, die nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums noch weiter kindergeldberechtigt sind, müssen aber dennoch aufpassen: Für sie gilt stattdessen eine zeitliche Beschränkung von 20 Stunden pro Woche, wenn sie – etwa im Laufe einer weiteren Ausbildung – noch hinzuverdienen. Betroffen sind hiervon sowohl Arbeitnehmer als auch Selbständige im Nebenberuf. In Monaten mit einer „schädlichen Erwerbstätigkeit” – in denen also die erlaubte Stundenanzahl überschritten wird – fallen andernfalls für die Eltern das Kindergeld oder die Kinderfreibeträge weg!

Hinweis

[i]AusnahmenVon dieser Beschränkung ausgenommen sind generell Tätigkeiten in einem Ausbildungsverhältnis oder in einem Mini-Job. A...

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