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Steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder ab 2012
Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze
[i]Hörster, NWB 40/2011 S. 3350; Wirfler, NWB 52/2011 S. 4385Die Anspruchsvoraussetzungen für die Berücksichtigung volljähriger Kinder im steuerlichen Familienleistungsausgleich sind durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom (BGBl 2011 I S. 2131) neu geregelt worden. Durch den Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze wird ab 2012 insbesondere die Beantragung von Kindergeld in vielen Fällen erleichtert. Dafür ist nach Abschluss der ersten Berufsausbildung des Kindes künftig die 20-Stunden-Grenze bei einer nebenbei ausgeübten Erwerbstätigkeit zu beachten.
I. Einführung
[i]Grundsätze der steuerlichen Berücksichtigung von KindernDie Entscheidung über die steuerliche Berücksichtigung minderjähriger Kinder ist mit wenigen Ausnahmen (Sachverhalte mit Auslandsberührung) recht einfach: Minderjährige Kinder sind in der Regel zu berücksichtigen. Das heißt, für sie besteht ein Anspruch auf die Kinderfreibeträge bzw. auf Kindergeld. Bei volljährigen Kindern ist die Entscheidung schwieriger. Ihre Berücksichtigung ist erstens an bestimmte, in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG geregelte Bedingungen (ohne Beschäftigung, in Ausbildung oder auf Ausbildung wartend, in Übergangszeit oder Freiwilligendienst, behinderte Kinder) gebunden. Und zweitens ist erforderlich, dass volljährige Kinder ni...