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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 2830/11 Z

Gesetze: ZK Art. 32 Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii ZK Art. 32 Abs. 1 b

Zollwert: Umfasst nicht Beförderungskosten für Anhängeetiketten von deren Herstellungsbetrieb bis zum Herstellungsbetrieb der von dem Stpfl. eingeführten Textilwaren

Leitsatz

Beförderungskosten für sog. Hangtags (Anhängeetiketten) von deren Herstellungsbetrieb bis zum Herstellungsbetrieb der von dem Stpfl. eingeführten Textilwaren sind nicht in den Zollwert einzubeziehen, da sie nur Kennzeichnungen für die eingeführten Textilwaren, nicht aber den Zollwert erhöhende Umschließungen i.S.d. Art. 32 Abs. 1 a ZK darstellen.

Fundstelle(n):
UAAAE-12092

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 02.05.2012 - 4 K 2830/11 Z

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