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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 4 K 179/16

Gesetze: ZK Art. 29 ; ZK Art. 32 Abs. 1 Buchst. a) ii) ; ZK Art. 32 Abs. 1 Buchst. b) iv) ; ZK Art. 220 Abs. 1

Ermittlung des Zollwertes: Hinzurechnung von Gestaltungskosten für Verpackungsetiketten

Leitsatz

1. Kosten, die dem Käufer durch die Beauftragung von inländischen Werbeagenturen für die Erstellung von Druckdateien entstanden sind, sind, wenn der Käufer dem Verkäufer die Druckdateien kostenlos zur Verfügung stellt, um Aufklebeetiketten für die Einzelhandelsverpackungen der Einfuhrwaren herzustellen, bei der Ermittlung des Zollwertes nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. a) ii) ZK zollwerterhöhend zu berücksichtigen.

2. Derartige Gestaltungskosten können weder unmittelbar nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. b) iv) ZK noch in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens aus dieser Vorschrift als nicht zollwerterhöhend bewertet werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAH-50797

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg , Urteil v. 18.06.2019 - 4 K 179/16

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