Anwendung der Verlustabzugsbeschränkung nach § 10 d Abs. 2 Satz 1 im Liquidationszeitraum einer GmbH
Leitsatz
Die Verlustabzugsbeschränkung nach § 10 d Abs. 2 Satz 1 ist im Liquidationszeitraum einer GmbH mit der Maßgabe anzuwenden,
dass der Grundabzugsbetrag in Höhe von 1 Million für jedes Kalenderjahr anzusetzen ist, in dem Gewinne erzielt wurden (hier:
Verdoppelung des Grundabzugsbetrags).
Die durch die sog. Mindestbesteuerung bewirkte zeitliche Streckung des Verlustvortrages ist auch in dem für die Liquidationsbesteuerung
nach § 11 Abs. 1 KStG geltenden Abwicklungszeitraum nicht generell verfassungswidrig, soweit sie keine definitive Besteuerung
auslöst.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 10 Nr. 4 DStRE 2013 S. 283 Nr. 5 EFG 2012 S. 1387 Nr. 14 KÖSDI 2012 S. 18048 Nr. 9 StBW 2012 S. 584 Nr. 13 PAAAE-10708
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.03.2012 - 6 K 2199/09 K
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