Praxis-Leitfaden Jahresabschluss
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
XI. Betriebsübergabe gegen Versorgungsleistungen ab
Vorschrift: § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG.
= Die bei einer Betriebsübergabe vereinbarten wiederkehrenden Leistungen, die auf der einen Seite der Versorgung des Übergebers dienen sollen und dem Übernehmer die Existenz durch die übertragende Wirtschaftseinheit sichern soll.
Bei dieser Gestaltung liegt steuerlich ein unentgeltliches Rechtsgeschäft vor. Eine steuerneutrale Überführung des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 3 EStG wird damit möglich.
Ab sind nur noch folgende Übertragungen möglich:
eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft,
eines Betriebs oder Teilbetriebs,
ein mindestens 50 % betragender Anteil an einer GmbH, wenn der Übergeber als Geschäftsführer tätig war und der Übernehmer diese Tätigkeit nach der Übertragung übernimmt.
Nicht mehr gefördert werden die Übertragung der Immobilien, selbstgenutzten Eigenheimen, Geldvermögen und andere Beteiligungen.
Das neue Recht unterscheidet nicht mehr zwischen Renten und dauernden Lasten, es wurde auf Vereinfachungsgründen aufgegeben. Es handelt sich nunmehr immer um dauernde Lasten.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Besteuerung: | |
Übernehmer: | dauernde Last gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1a
EStG |
Übergeber: | Einkünfte gem. § 22 Nr. 1b EStG |
Es liegen im vollen Umfa... |