Praxis-Leitfaden Jahresabschluss
1. Aufl. 2012
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IV. Bilanz
Die Gliederung der weiteren Ausführungen richtet sich nach den Gliederungsvorschriften des Handelsgesetzbuches.
1. Aktiva
1.1 Anlagevermögen
[i]Linke Bilanzseite: VermögenspostenIm Anlagevermögen sind die Wirtschaftsgüter bzw. Vermögensgegenstände zu erfassen, die dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen, § 247 Abs. 2 HGB, R 6.1 Abs. 1 EStR.
Die einzelnen Anlagegüter müssen in einem Bestandsverzeichnis (Anlagenverzeichnis) nach Art, Menge und Wert festgehalten werden (Grundlage: § 240 HGB und H 5.3 EStH). Das Anlagengitter umfasst sieben Spalten (bei GmbH zwölf Spalten).
1.1.1 Immaterielle Wirtschaftsgüter
Zu den immateriellen Wirtschaftsgütern gehören Patente, Marken- und Urheberrechte, Verlagsrechte, Know-how usw. (gesetzliche Grundlage: § 5 Abs. 2 EStG).
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EDV-Programme
(Software) | Konto
0027/0135 |
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt drei Jahre. Die Abschreibung von Standard-Software muss sich an die Abschreibungen für die Hardware orientieren ( EFG 2003 S. 601).
So genannte „Trivial-Programme„ (= Standardsoftware) unter 150,00 € stellen geringwertige Wirtschaftsgüter dar und haben auf diesem Konto daher nichts zu suchen. Bei Anschaffungskosten über 150,00 € kommt es nicht zur Bildung eines ...