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Abstrakte und konkrete Bilanzierungsfähigkeit immaterieller Werte
I. Einführung
Die Bilanzierungsfähigkeit eines immateriellen Vermögenswerts setzt sowohl im Rahmenkonzept der IFRS ( framework) als auch in IAS 38.18
abstrakt die Vermögenswerteigenschaft eines Vorteils (IFRS F.49 und IAS 38.8-17) und
konkret die Erfüllung der notwendigen Bedingungen für einen bilanziellen Ansatz ( recognition) voraus (IAS 38.21-23).
Ein Vermögenswert liegt vor, wenn eine vom Unternehmen kontrollierte (ökonomische) Ressource – aufgrund früherer Begebenheiten – künftige (wirtschaftliche) Nutzenzuflüsse erwarten lässt. Eine Konkretisierung der unbestimmten Merkmale fehlt. Der Ansatz eines abstrakt vorliegenden Vermögenswerts setzt die Wahrscheinlichkeit (somit mehr als nur die Erwartung) eines künftigen Nutzenzuflusses und die Möglichkeit einer verlässlichen Bewertbarkeit voraus.
Für den derivativen Erwerb immaterieller Vermögenswerte wird die Erfüllung der Ansatzkriterien typisierend unterstellt, für die Herstellung (originärer Erwerb) besteht allerdings eine explizite Nachweispflicht. Über besondere Ansatzvoraussetzungen ( specific recognition criteria; IAS 38.BCZ48) sind Kosten der Entwicklung immaterieller Vermögenswerte bei Nachweis bestimmt...