Nachversteuerung nach
§ 37 Abs. 3 KStG bei
Abtretung des Dividendenanspruchs durch den Anteilseigner
Leitsatz
Bei Ausschüttungen nach
entgeltlicher Veräußerung des Dividendenanspruchs an einen Dritten ist eine
Nachversteuerung nach
§ 37 Abs. 3 KStG
durchzuführen, wenn der Erwerber lediglich als Finanzierungsgesellschaft
auftritt, die den Dividendenanspruch vorfinanziert.
Für die Entstehung der
Nachsteuer nach § 37 Abs. 3 S. 1
KStG ist es aus steuersystematischen
Gründen nicht von Belang, dass sich die Besteuerung bei der Anteilseignerin im
Einzelfall nicht nach
§ 20 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2
EStG (in der Fassung der Streitjahre), sondern wegen der
Vereinnahmung nur eines Kaufpreises aus Anlass der Abtretung des
Dividendenanspruchs vor Fassung des Ausschüttungsbeschlusses nach § 20 Abs. 2
S. 1 Nr. 2
EStG richtet.
An wen die Körperschaft die
Gewinnausschüttung auf Anweisung des Anteilseigners auszahlt spielt für die
Auslösung der Nachversteuerung nach
§ 37 Abs. 3 KStG
keine Rolle.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 1187 Nr. 12 RAAAE-08964
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 16.02.2012 - 4 K 1130/10
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