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NWB Nr. 17 vom Seite 1406

Wohn- und Nießbrauchsrechte in der Erbschaftsteuer

Ingo Krause und Mathias Grootens

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1426Grundsätzlich werden auf einem Grundstück lastende Wohn- und Nießbrauchsrechte erst im Rahmen der Erbschaftsteuerfestsetzung mit ihrem nach § 14 BewG ermittelten Wert berücksichtigt. Bei der Besteuerung ergibt sich eine Besonderheit, wenn ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch an einem Grundstück bereits bei der Grundbesitzbewertung im Rahmen der Öffnungsklausel des § 198 BewG z. B. durch ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen berücksichtigt wurde. Denn in diesem Fall stellt das Lagefinanzamt bereits einen um das Wohnrecht bzw. den Nießbrauch geminderten Grundbesitzwert fest (Nettowert). Wird im Erb- oder Schenkungsfall ein Grundstück mit der Auflage übertragen, dass der Erbe bzw. Beschenkte einem Dritten ein Wohn- oder Nießbrauchsrecht an dem Grundstück einräumt, ist dieses Recht gleichzeitig vom Empfänger des Nutzungsrechts zu versteuern. Die Finanzverwaltung hat nunmehr entschieden, dass bei der Wertermittlung für das zugewendete Nutzungsrecht für Zwecke der Begrenzung des Jahreswerts nach § 16 BewG von dem festgestellten Grundbesitzwert vor Abzug der Belastung aus dem Nutzungsrecht auszugehen ist (Bruttowert).

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