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NWB Nr. 14 vom Seite 1161

Abzweigung von Kindergeld für behinderte Kinder

Kindergeldabzweigung an Sozialhilfeträger

Gunnar Skerhut

[i]Bering/Friedenberger, NWB 4/2012 S. 278In den letzten Monaten beantragen Träger der Sozialhilfe (z. B. Städte und Landkreise), die behinderte Kinder unterstützen, vermehrt die „Abzweigung” und Auszahlung des Kindergelds an sich. Es kommt daher zum Streit zwischen Sozialbehörde und Eltern behinderter Kinder um das Kindergeld. Der BFH hat entschieden, dass eine Abzweigung des Kindergelds ausscheidet, wenn dem Kindergeldberechtigten, in der Regel einem Elternteil, Aufwendungen mindestens in Höhe [i]DaFamEStG 2011 unter www.bzst.de → Steuern National → Kindergeld (Fachaufsicht) → Familienkassen → Dienstanweisungdes Kindergelds entstehen. Daher wird meist von den Eltern verlangt, dass sie alle für ihr behindertes Kind getätigten Aufwendungen detailliert nachweisen. Dies ist nach vordringender Ansicht unverhältnismäßig. Es soll eine tatsächliche Vermutung geben, dass bei teilstationärer Unterbringung der Aufwand der Eltern höher als das Kindergeld ist, so dass eine Abzweigung regelmäßig ausscheidet.

I. Problemstellung

[i]Sozialhilfeträger sichern ExistenzbedarfDen Streitigkeiten liegt regelmäßig folgender Sachverhalt zugrunde: Der Sozialhilfeträger zahlt einem behinderten, volljährigen Kind, das im Haushalt seiner Eltern lebt, Grundsicherung und kommt zusätzlich für die Kosten der Unterbringung in einer P...

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